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Erschütterungen
In einem Korridor von ca. 65 Meter Breite können Erschütterungen technisch nicht verhindert werden
(Angaben der DB im Markgräfler Land).
Daraus folgt, dass mit Gebäudeschäden zu rechnen ist.
Hausbesitzer sollen finanziell entschädigt werden.
Voraussetzung dürfte ein rechtssicheres Gutachten zum Zustand vor dem Ausbau sein.
Allein in Herbolzheim z.B. wären davon 50-60 Häuser betroffen, bei ungünstigeren Bodenverhältnissen noch mehr.
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