Zum Thema Lärm:
Die 16.BimSchV wurde erlassen um der Bahn AG den weiteren Betrieb bestehender alter Anlagen zu ermöglichen. Es ist zu befürchten, dass sich die Bahn AG auch nach Erlass neuer Verordnungen bei bereits in Betrieb befindlichen Anlagen auf diese alte Verordnung berufen wird.
Ist dies der Grund weshalb die Bahn AG jetzt schnell noch die Gleisanlagen durch Kenzingen und Herbolzheim bauen will?
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