Die Einwendungsfrist für den Ausbau der Rheintalbahn im Planfeststellungsabschnitt 8.0 zwischen Riegel und Kenzingen endete am 13.10.2021. Vorstandsmitglieder der Initiativen Bürgerprotest Bahn Herbolzheim-Kenzingen e.V. und der BI BAHN Ringsheim übergaben ca. 1200 Einwendungen dem dafür zuständigen Herrn Joachim Lucht im Regierungspräsidium Freiburg.

Dieser konnte der Delegation davon berichten, dass bereits einige hundert Einwendungen auf dem Postweg eingingen. Darrunter auch Einwendungen der Städte Kenzingen und Herbolzheim, erstellt von der Kanzlei W2K aus Freiburg mit fast 150 Seiten Umfang. Ebenso Einwendungen der Gemeinde Ringsheim und der Stadt Mahlberg. Auch die Bürgerinitiativen stützten sich bei Ihren Einwendungen auf eine Untersuchung des Büros Dr. Vieregg aus München.

Letzteres bestätigte die früheren Thesen der Bürgerinitiativen, dass es keiner ICE-Geschwindigkeit von 250 km/h bedarf und 200 km/h vorteilhafter wären. Sie passe auch nicht in die Anforderungen des Integrierten Taktfahrplans des künftigen Deutschlandtaktes. Nicht im Abschnitt Offenburg – Riegel komme es auf jede Sekunde an, sondern nördlich Offenburg und zwischen Riegel und Freiburg liegen die Minuten-Probleme die gelöst werden müssen.

Das Hauptaugenmerk der Einwendungen lag auf dem Zwangspunkt, der durch die extreme S-Kurve der Südspange geschaffen würde. Wahrscheinlich alle Einwendungen forderten, dass diese Verbindungstrecke zwischen der Autobahntrasse und der Rheintalbahn nördlich Riegel ICE-tauglich relativ gerade gebaut wird. Immerhin würden in der Bauzeit der ICE-Gleise von 6 bis 7 Jahren nicht weniger als 125 000 ICEs ihre Geschwindigkeit auf 80 km/h abbremsen müssen.

Würde eine solche Planung realisiert, wird über Südbaden nicht nur nur die Sonne lachen, sondern ganz Deutschland, kommentierte ein alter Hase aus Herbolzheim dieses Ansinnen der Bahnplaner.

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